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Tonaufzeichnung bei Personalgespräch können zur Kündigung führen

Tonaufzeichnung bei Personalgespräch können zur Kündigung führen GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Personalgespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterliegen einem besonderen Vertrauensverhältnis, dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt,

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