Bundesverfassungsgericht soll über Künstlersozialkasse entscheiden

Chaos bei der Künstlersozialkasse. Sie behauptet, deren Pflichtversicherten seien Freiberufler, dabei werden diese jedoch als Beschäftigte mit echtem Arbeitgeber bei der Krankenversicherung angemeldet. Die GKVs spielen seit Jahren das Spielchen mit und auch VERDI und DJV belügen die Gewerkschaftsmitglieder und sorgen für Verarmung.

Während ein jeder Angestellter von seinem Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge via der Lohnabrechnung abgezogen bekommt, sieht die Welt bei der KSK anders aus. Hellseherisch müssen sich die Künstler im Dezember eines Vorjahres vorstellen, was sie denn meinen nach Abzug aller Betriebskosten im Folgejahr zu verdienen. Von diesem Betrag werden die Sozialversicherungsbeiträge berechnet, die dann der „Versicherte“ der Künstlersozialkasse einzahlen muss. Doch wie kann das sein, wenn es eigentlich eine Arbeitgebermeldung gibt? Gibt es die KSK überhaupt juristisch?

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wollte eine dementsprechende Klage nicht annehmen, nun liegt das Chaos beim Bundesverfassungsgericht. Worum es geht und wie eine Abmeldung durch den Arbeitgeber namens Bund ausschaut deckt Conny Crämer auf DieRedaktion.de auf.