Bluthochdruck muss jeden Tag behandelt werden- Fünf Tipps für die Arzneimitteltherapie

Frankfurt am Main, 14. Oktober 2013 – Bluthochdruck beginnt schleichend und tut nicht weh. Genau das ist laut Erika Fink, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, das größte Problem bei seiner Erkennung und Behandlung. Sie rät daher allen, regelmäßig ihren Blutdruck zu überprüfen: „Nur wenn früh gehandelt wird, können Folgeschäden vermieden werden. Neben Schlaganfall, Herzinfarkt und fortschreitender Herzschwäche können auch Schäden an Augen und Nieren auftreten, die nur schwer zu behandeln sind.“ Die Arzneimitteltherapie birgt ebenso einige Stolperfallen für Patienten. Damit die Medikamente gut und richtig wirken können, gibt Erika Fink wichtige Tipps.

Tipp 1: Durchhalten

Es gibt verschiedene Gruppen von Blutdrucksenkern. So kann für jeden Patienten das passende Arzneimittel gefunden werden. Gerade am Anfang kommt es allerdings häufig zu Präparatewechseln und Nebenwirkungen. Aber auch wenn keine Nebenwirkungen auftreten, fühlen sich viele Patienten oft unwohl. Allein durch die Tatsache, dass der Blutdruck jetzt wieder niedriger wird, fühlen sie sich oft müde, abgeschlagen und träge. Doch diese Zeit muss durchgestanden werden, der Körper gewöhnt sich binnen weniger Wochen wieder an den normalen Blutdruck und das Wohlbefinden kehrt zurück. Wer feststellt, dass er durch die Umstellung sehr müde wird, sollte in der Eingewöhnungsphase das Auto stehen lassen.

Tipp 2: Konsequenz

Bluthochdruck ist eine Erkrankung, die eine konsequente Beobachtung und Behandlung braucht. Deshalb sollte auch weiterhin regelmäßig der Blutdruck gemessen werden. Nur so ist eine schnelle Therapieanpassung möglich. Aber: Auch wenn man sich gut fühlt und die Blutdruckwerte in Ordnung sind, heißt das nicht, dass die Tabletteneinnahme eingestellt werden kann. Schließlich sind die Werte nur durch die Medikamenteneinnahme gut. Es kommt auch vor, dass Patienten erst ihren Blutdruck messen und dann je nach Werten mal eine Tablette nehmen oder nicht. Erika Fink mahnt: „Die Arzneimittel müssen jeden Tag genommen werden und nicht nach subjektiv empfundenem Bedarf. Eine unregelmäßige Einnahme belastet den Körper unnötig.“

Tipp 3: Auf die Experten hören, nicht auf die Nachbarin

Der Erfahrungsaustausch unter Patienten kann mitunter fatal sein: „Mein Arzt hat gesagt, dass ich mein Medikament morgens nehmen soll. Abends soll man sie gar nicht nehmen.“ Das ist individuell sehr verschieden. Bei einigen Patienten möchte man nachts keine zu starke Blutdruckabsenkung haben, bei anderen ist sie aber dringend erforderlich. Manche Medikamente wirken besser morgens, andere abends. Patienten sollten niemals den Einnahmezeitpunkt einfach tauschen. Dies muss immer mit Arzt oder Apotheker abgesprochen werden.

Tipp 4: Wechselwirkungen beachten

Wer Blutdrucksenker einnimmt, sollte bei weiteren Erkrankungen seinen Apotheker um einen Wechselwirkungscheck bitten. Viele Medikamente schwächen die Wirkung blutdrucksenkender Präparate ab, dazu gehören zum Beispiel auch rezeptfreie Schmerz- und Grippemittel. Vorsicht ist ebenso bei Estrogen- und Cortisontherapien geboten, in speziellen Fällen auch bei der Einnahme bestimmter Mittel gegen Depressionen.

Tipp 5: Beratung in Anspruch nehmen

Bei der Einnahme von Medikamenten gegen Bluthochdruck kann man sehr viel falsch machen. Es beginnt beim Einnahmezeitpunkt, geht über das falsche Getränk bis hin zu schwierigen Kombinationen mit Nahrungsergänzungs- oder Lebensmitteln. Patienten sollten sich daher immer die Zeit für eine Beratung in der Apotheke nehmen.

Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 5.800 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter www.apothekerkammer.de.

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