Berliner Politik plant Verschärfung des Hundegesetzes

Berlin – Seit 2004/05 gilt in Berlin das Gesetz „über das Halten und Führen von Hunden“. Es besagt, dass jeder neu angeschaffte Hund einer als gefährlich eingestuften Hunderasse Amtsveterinären vorgeführt werden muss. Zusätzlich gilt dies für jedes verhaltensauffällige Tier, das zum Beispiel jemanden übermäßig energievoll angesprungen hat. Für diese Tiere gilt Leinen- und Maulkorbzwang.

Das Gesetz sieht jedoch auch für Hunde, die nicht als gefährlich eingestuft wurden, Leinenpflicht in Treppenhäusern, Wäldern und Parks, Bussen und Bahnen sowie Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen vor. Ebenso muss der Halter den Hund mit einem Chip versehen und eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Derzeit erstellt eine Gruppe von Amtsveterinären der Bezirke ein Konzept, dass im Sommer 2012 die Grundlage für eine Gesetzesänderung werden soll. Dieses legt das Augenmerk stärker und individueller auf Hund und Hundehalter. Die pauschale Rasseneinstufung wird weniger wichtig, wenngleich die Kampfhundeliste weiter existieren soll.

Erwogen wird ein Modell, dass die grundsätzliche Leinenpflicht für die allermeisten Hunde vorsieht. Davon könnten sich Hundehalter jedoch befreien, indem bei anerkannten Hundeschulen Kurse belegt und ein Hundeführerschein erworben wird. Die Details zur Auswahl und Kontrolle der Hundeschulen sind derzeit noch unklar.

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