AVGS-Gründungscoaching: Ihr Schlüssel zum Erfolg!

AVGS-Gutschein für eine Existenzgründungsberatung

Menschen, die ein eigenes Unternehmen gründen möchten, wissen oftmals nicht, welche Fördermöglichkeiten und Hilfeleistungen es gibt. Durch einen sog. AVGS der Arbeitsagentur kann ein Gründungscoaching kostenlos in Anspruch genommen werden (Aktivierungsgutschein der Agentur für Arbeit). Diese Coaching-Maßnahme vermittelt wertvolles Wissen, das die Vorbereitungen zum Start in eine Selbstständigkeit erleichtert.

Was ist der AVGS und wer hat Anspruch darauf?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter bewilligt und gilt für “Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung”. Der Gutschein legt fest, welches Ziel die Maßnahme hat und wie lange sie dauern darf. Interessierte können sich an ihre Ansprechperson beim Arbeitsamt wenden, um einen kostenlosen AVGS-Gutschein für ein Gründungscoaching zu erhalten.

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Arbeitssuchende, unabhängig von der Bezugsart von Leistungen
  • Studierende und Auszubildende kurz vor dem Abschluss
  • Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
  • Berufsrückkehrende nach § 20 SGB III

Es ist wichtig zu beachten, dass der AVGS eine Ermessensleistung ist und kein Rechtsanspruch besteht. Potenzielle Gründer können einen Antrag stellen, wenn sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins noch arbeitslos sind.

Ein AVGS-Gründercoaching bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Idee in eine Erfolgsgeschichte zu verwandeln – eine Chance, die Sie unbedingt nutzen sollten. Dabei ist die Unterstützung durch erfahrene Experten von entscheidender Bedeutung, um Ihr Vorhaben mit fundiertem Wissen und praxisorientierter Beratung voranzutreiben.

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Mit einem AVGS-Gutschein der Agentur für Arbeit kostenfrei eine Gründungsberatung in Anspruch nehmen.

So läuft das AVGS-Gründungscoaching ab

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann für unterschiedliche Maßnahmen beantragt werden, die bei zugelassenen Trägern eingelöst werden können. Mit einem AVGS für ein Gründungscoaching können Sie beispielsweise Hilfe und Beratung erhalten, einen Businessplan auszuarbeiten. Ein zertifiziertes Unternehmen, das im Auftrag der Arbeitsagentur oder des Jobcenters handelt, vermittelt das benötigte Wissen und führt die Coachings durch. 1a-STARTUP ist ein Träger für das AVGS-Gründercoaching.

Weiterführende Informationen zur Existenzgründung

Die Herausforderungen einer Unternehmensgründung sind oft schwer selbst abzuschätzen. Erfolg hängt nicht nur von einer guten Vorbereitung ab, sondern auch von der Persönlichkeit und Eignung der Person für die Selbstständigkeit. Um das Potenzial für die eigenen Fähigkeiten und die Stabilität der Geschäftsidee vorab zu prüfen, haben wir das Businessplaner-Workbook entwickelt.

Personen mit einem hohen unternehmerischen Potenzial zeichnen sich durch ausgeprägte Kreativität und die Überzeugung aus, dass ihre Pläne umsetzbar sind. Die Wahl der Rechtsform ist ebenfalls entscheidend, da sie finanzielle und steuerliche Folgen hat. Faktoren wie etwas Eigenkapital und Risikobereitschaft spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Das Beratungsangebot von 1a-STARTUP

1a-STARTUP ist ein von der DEKRA geprüfter Träger, bei dem ein kostenloses AVGS-Coaching möglich ist. 1a-STARTUP bietet seit über 16 Jahren bundesweit Gründungsberatungen an, egal ob als Gewerbetreibender, Handwerker, Freiberufler oder Startup. Hier erhalten Interessierte umfassende Antworten auf ihre Fragen und Beratung zu verschiedenen Gründungsthemen – entweder persönlich in Düsseldorf oder bundesweit in einer Online-Beratung.

Tipp: Überprüfen Sie Ihre Geschäftsidee und erstellen Sie einen Businessplan. Mit Hilfe eines AVGS-Gründungscoachings können Sie sicherstellen, dass Sie Ihr Vorhaben erfolgreich umsetzen werden und das ganze Potenzial nutzen. Ein Blick von außen hilft ausserdem, mögliche Risiken vorher zu eliminieren.

Im ersten unverbindlichen Gespräch werden Visionen, Ziele und Voraussetzungen für die Gründung besprochen. Anschließend wird im individuellen Coaching für Existenzgründer die Gründereignung festgestellt und eine erste Einschätzung der Marktfähigkeit der Geschäftsidee abgegeben.

Darauf aufbauend folgt eine detaillierte Bedarfsanalyse, um die Ziele und konkreten Inhalte des Coachings zu definieren. Ein umfassendes Einzelcoaching, das durch den AVGS abgedeckt wird, kann bis zu 40 Unterrichtseinheiten umfassen und alle Phasen des Gründungsprozesses abdecken. Dies umfasst verschiedene Bereiche des Gründerwissens wie kaufmännisches Know-how, Buchführung, Kalkulation, Marketing und je nach Bedarf auch eine Digitalstrategie. Denn ohne eine eigene Website und digitale Kommunikationskanäle können selbst kleine Unternehmen heutzutage nicht mehr erfolgreich bestehen.

Ein solider ausgearbeiteter Businessplan ist unerlässlich für den Erfolg einer Gründung. Er dient nicht nur als Grundlage für die Beantragung von Finanzierungen wie Gründungszuschüssen oder Krediten, sondern auch dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Der Businessplan fungiert als Leitfaden auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

1a-STARTUP unterstützt auch bei der Antragstellung für den AVGS und begleitet Gründer durch den gesamten Prozess.

Nach etwa 10 – 14 Tagen kann das Coaching beginnen, sobald die Formalitäten mit der Agentur für Arbeit geklärt sind. Das Team von 1a-STARTUP besteht aus branchenübergreifenden Beratern mit langjähriger Erfahrung im Coaching sowie in ihren spezifischen Fachgebieten. *

Buchen Sie in unserm Kalender ein erstes unverbindliches Kennenlerngespräch und eine kostenlose AVGS-Erstberatung: Buchungskalender.

Tipps für den Gründungszuschuss

Wenn Sie Ihre Geschäftsidee überprüfen lassen möchten und bereits einen Businessplan erstellt haben, jedoch unsicher sind, ob Sie den Gründungszuschuss erhalten können, stehen wir Ihnen zur Seite. Durch ein kostenloses AVGS-Gründungscoaching, das wir mit langjähriger Beratungserfahrung durchführen, können Sie Hilfe bei Ihrem Antragsweg zum Gründungszuschuss erhalten. Gemeinsam mit den Gründerinnen und Gründern legen wir die Grundlagen für eine vielversprechende Umsetzung Ihres Gründungsvorhabens. Eine Hilfestellung für den AVGS-Antrag haben wir auf unserer AVGS-Gründercoachingseite zum Download hinterlegt.

Für Gründerinnen und Gründer, die weder die Arbeitsagentur noch den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen möchten oder können, gibt es alternative Möglichkeiten der geförderten Gründungsberatung.

Gründung ohne Arbeitsagentur und ohne Gründungszuschuss?

Es gibt beispielsweise regionale Förderprogramme in den Ländern wie z.B. das BeratungsprogrammWirtschaft NRW, das Gründerinnen und Gründern Unterstützung anbieten.

Eine weitere Option kann auch das Existenzgründercoaching durch Förderprogramme wie das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sein, wenn Sie bereits gegründet haben.

Diese Beratungen können dabei helfen, den Businessplan zu optimieren, Marktchancen zu analysieren und strategische Entscheidungen zu treffen um Ihr Unternehmen in erfolgreiche Bahnen zu lenken.

*eine Rechts- und Steuerberatung sowie eine Website Erstellung kann mit einem AVGS leider nicht gefördert werden.