Das neue Gründercoaching heiß jetzt „Förderung unternehmerischen Know-Hows“
Im Januar 2016 hat das neue bundesweite Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ für kleine und mittelständische Unternehmen gestartet.
Damit sind zum ersten Mal das ehemalige „Gründercoaching Deutschland“ der KfW-Bank, die Turn-Around-Beratung, die Potentialberatung sowie weitere Programme unter einem Dach vereint. Zuständig ist zukünftig das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Frankfurt am Main. Damit soll eine Vereinheitlichung der Fördermittel und Vereinfachung zum Zugang erreicht werden.
Existenzgründer, Jungunternehmer und Geschäftsführer von bestehenden Unternehmen haben wieder die Möglichkeit, Beratungsleistungen unter anderem zu organisatorischen, vertrieblichen, wirtschafltichen, personellen und strukturellen Themen mit einem staatlichen Zuschuss in Anspruch zu nehmen. Weiterhin wird auch die Beratung zu Marketing Themen und alle Fragen Rund um die Unternehmensnachfolge gefördert.
Zukünftig wird die Bezuschussung nicht mehr über das langjährig bekannte KfW Gründercoaching laufen, sondern über das neue Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“.
Wer wird gefördert?
Je nachdem wie lange und in welcher Situation sich das Unternehmen befindet und der Art der Beratung variiert der Zuschuss zwischen 50 und 90 Prozent der Beratungskosten.
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
• junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
• Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
• Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen (z.B. max. 250 Mitarbeiter).
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den max. förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens wie folgt:
Fördermittel Existenzgründer 2016
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt genrell online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten sog. Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden.
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen ausserdem vorab ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Eine Liste der Regionalpartner (z.B. die örtliche IHK, HWK oder Wirtschaftsförderung) ist über die jeweiligen Leitstellen erhältlich.
Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Die 1a-STARTUP Unternehmensberatung mit Sitz in Düsseldorf, die bereites mit dem KfW Gründercoaching zahlreiche Unternehmen bei Ihrem Aufbau erfolgreich begleitet hat, betreut als KfW-gelistetes und BAFA-zugelassenenes Beratungsunternehmen sowohl Gründer als auch Bestandsunternehmen zu verschiedenen Themen. Insbesondere besteht die Nachfrage in den Bereichen Fördermittel, Finanzierung und Businessplan-Erstellung,
Interessenten können eine kostenfreie Telefon-Beratung erhalten, um zu erfahren, ob sie förderfähig sind.