Bundesarbeitsgericht: Eine in den AGB des Arbeitgebers enthaltene dreijährige Kündigungsfrist ist unwirksam

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hat mit Urteil vom 26.10.2017 (Az. 6 AZR 158/16) eine Entscheidung der Vorinstanz – des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 19.01.2016 (Az. 3 Sa 406/15) – bestätigt, mit

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