OLG Frankfurt: Unklarer Fristbeginn führt zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung

OLG Frankfurt: Unklarer Fristbeginn führt zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html Enthält die Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrags die Formulierung „die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“, ist in aller Regel der Widerruf möglich. GRP Rainer Rechtsanwälte

Weiterlesen