Steuerhinterziehung: Milderes Strafmaß nach missglückter Selbstanzeige

Steuerhinterziehung: Milderes Strafmaß nach missglückter Selbstanzeige http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Angesichts der steigenden Entdeckungsgefahr greifen Steuersünder nach wie vor zur Selbstanzeige . Auch wenn diese misslingt, kann sie sich immer noch strafmildernd auswirken. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln,

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