Organhaftung: Regressansprüche gegen Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat

Organhaftung: Regressansprüche gegen Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Organhaftung-Vorstaende-Geschaeftsfuehrer-Aufsichtsraete.html Leitende Organe wie Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte können bei Fehlern in der Unternehmensführung in Regress genommen werden. Umstritten ist, wie weit die Regressansprüche reichen.

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