BAUTRAEGERRECHT: VORRANG DER INTERESSEN DER WEG

Bauträgerrecht: Die Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer können die Rechtsverfolgungskompetenz des einzelnen Wohnungseigentümers überlagern. DER FALL: Ein Bauträger hat eine Wohnanlage errichtet. Nachdem die Wohnungseigentümer die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichteten Rechte der

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