Rücktritt des Versicherers bei arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers – Versicherungsrecht

Rücktritt des Versicherers bei arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers – Versicherungsrecht GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html Gibt ein Versicherungsnehmer arglistig falsche Angaben an, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, selbst wenn keine ausreichende Belehrung stattfand. GRP

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