Risikohinweise in Prospekten ersetzen nicht fehlende mündliche Aufklärung – Kapitalmarktrecht

Risikohinweise in Prospekten ersetzen nicht fehlende mündliche Aufklärung – Kapitalmarktrecht GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html In dem Zeichnungsschein und Prospekt enthaltende Risikohinweise ersetzen keine umfassende Aufklärung über Risiken während des Beratungsgesprächs. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln,

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