Auch „Nicht-Banken“ kann Aufklärungspflicht bezüglich Kick-Backs treffen

Auch „Nicht-Banken“ kann Aufklärungspflicht bezüglich Kick-Backs treffen GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarktrecht.html Wurde nicht über geflossene Rückvergütungen aufgeklärt, können Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche haben und das nicht nur bei einer Beratung durch Banken. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater,

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