Verantwortlichkeit von Gesellschafter erstreckt sich auch auf bereits bestehenden Gesellschaftsschulden

Verantwortlichkeit von Gesellschafter erstreckt sich auch auf bereits bestehenden Gesellschaftsschulden GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR wurde schon vom Bundesgerichtshof für eine Darlehensschuld der Gesellschaft

Weiterlesen