Zuschüsse für Investitionen in NRW
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm  wird herausgegeben von der NRW Bank und fördert – finanziert unter anderem aus Mitteln der Europäischen Union  – Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft aber Maßnahmen des Betriebsmittelbedarfes wie Personalkosten und Dienstleistungen.
 Damit sollen Impulse  gesetzt werden für die Neuerhaltung und Bewahrung von Arbeitstellen- und Generierung von Ausbildungsstellung in den besonders strukturschwachen Regionen des  Landes NRW.  Diese Regionen liegen zum einen im strukturschwachen Ruhrgebiet, mittlerweile dort eher im nördlichen Bereich, aber auch im Niederrhein und in der Region Aachen. Die Landeshauptstadt, aber auch die Rheinstädte wie Köln und Bonn profitieren nicht von diesem Programm
Für wen geeignet
Ausschließlich können gewerbliche Unternehmen gefördert werden, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen. Diese können zum Beispiel sein:
– Errichtung einer Niederlassung und/ oder Vergrößerung der bereits vorhandenen Unternehmenssitzes
 – Kauf eines Unternehmens
 – Bau einer neuen Produktionsstätte und Umzug in ein Fördergebiet
 – Markteinführung innovativer Produkte
Wie hoch ist die Förderung
Anteilig werden Zuschüsse (nicht rückzahlbar) zwischen 10 und 30 % der Investitionssumme finanziert. Dies ist insofern interessant, da so häufig der Eigenkapitalanteil beigesteuert werden kann. Auf Basis eines Gesamtkonzeptes – inklusive Planung von Arbeitsplätzen – werden die Zuschüsse ermittelt und nach Antragstellung ausgezahlt.
Voraussetzungen
– Der Sitz oder die Betriebsstätte muss innerhalb der definierten Region liegen.
 – Es müssen Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen werden
 – Der Gesamtinvestitionsbetrag muß über 150.000 Euro liegen
 – Auch hier gilt: Erst beantragen, dann die Fördermaßnahme beginnen
Programmlaufzeit
 Das RWP Programm läuft vom 07.08.2017 bis zum 31.12.2020.
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