Zukunft der LombardClassic 3/Erste Oderfelder ungewiss

Viele Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG und der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sind verunsichert, was die Zukunft ihrer Beteiligung bringen wird: die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat jetzt angeordnet, dass die Geschäfte der Lombardium GmbH & Co. KG rückabgewickelt werden müssen, da es sich um ein nicht genehmigtes Einlagengeschäft handele.

Über das Vermögen der Prospektverantwortlichen Fidentum GmbH wurde bereits am 17.12.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Noch ist jedoch völlig ungewiss, wie sich die jetzt angeordnete Rückabwicklung der Darlehen konkret auf die Beteiligungen der Anleger auswirken wird. Da die Darlehensverträge rückabzuwickeln sind, besteht das Risiko, dass Forderungen ganz oder teilweise nicht eintreibbar sind und das Pfand nicht genügt, um den Forderungsausfall zu decken. Überdies entfällt die Möglichkeit der Zinseinnahmen und damit der Erzielung von Gewinnen, um die Kosten zu decken. Dies wiederum führt zu der Gefahr, dass die Lombardium den Beteiligungsgesellschaften das zur Verfügung gestellte Geld nicht vollständig zurückzahlen kann.

Bereits jetzt gehen viele selbsternannte „Anlegerschützer“ auf Kundenfang im Internet und versprechen verschiedene vermeintliche Lösungen. Dies ist aus Sicht der Anwaltskanzlei Arnold zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch unseriös. Zum einen kann bisher niemand mit Sicherheit sagen, was die Auswirkung auf die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG und die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sein werden, zum anderen sind die Verwaltungsgesellschaften bereits im Interesse der Anleger tätig, nach einer Lösung mit möglichst geringen Verlusten zu suchen.

Auf die Anleger werden demnach in näherer Zukunft eine Reihe von Schreiben von Anwälten, Behörden, den Verwaltungsgesellschaften und anderen interessierten Parteien zukommen.

Wer jetzt Hilfe wünscht, um in den kommenden Wochen und Monaten nichts Wichtiges zu verpassen und alle Optionen zu verstehen ohne hohe Anwaltskosten dafür einzusetzen, dem steht die Anwaltskanzlei Arnold gern zur Verfügung.

Die Anwaltskanzlei Arnold bietet allen Anlegern an, sich anstelle eines teuren Mandats vorläufig lediglich bei ihr zu registrieren. Alle registrierten Anleger bekommen Auskünfte zu Anschreiben oder relevanten Entscheidungsprozessen.

Die Anwaltskanzlei Arnold vertritt bundesweit Mandanten in Kapitalanlagefällen wie der LombardClassic 3 und hat sich über 13 Jahre im Bereich des Anlegerschutzrechts spezialisiert.

Rechtsanwalt Stefan Schöne
Anwaltskanzlei Arnold
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