Zahnersatz für jedermann? Krone, Brücke, Implantat – Was die Kasse zahlt

Nienburg im Juli 2014. Vielen Menschen graut es, wenn es um Kosten für den Zahnersatz geht. „Zwar hat jeder Betroffene die Wahl zwischen günstigeren Kronen und Brücken oder teuren Implantaten, Ausgaben bleiben ihm trotzdem nicht erspart“, erklärt Dr. Ingo Dantzer, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und Leiter der Klinik am Weserbogen in Nienburg. Unabhängig davon, wofür sich der Patient entscheidet, zahlt die gesetzliche Kasse immer den gleichen Beitrag; den sogenannten befundorientierten Festzuschuss, da sie ausschließlich für die einfachste Lösung des Zahnersatzes aufkommt. Diese Regelung gilt seit 2005 für alle gesetzlichen Krankenkassen und errechnet sich durch den Schnitt der anfallenden Kosten pro Behandlung. Aber was bedeutet dies für jeden Einzelnen und in welchen Fällen zahlt die Krankenkasse weitere Zusatzleistungen?

Sinnvoller Ersatz

Zunächst spricht der Arzt eine Empfehlung des für den Patienten am besten geeigneten Zahnersatzes aus. Dabei entscheidet er meist zwischen Krone, Brücke oder Implantat.Bei der Zahnkrone handelt es sich um den sichtbaren Teil des Zahnes, welcher aus dem Zahnfleisch herausragt.Sie empfiehlt sich in Fällen, bei denen beispielsweise Karies oder eine alte Füllung bereits bis unter das Zahnfleisch reichen. Brücken ziehen Ärzte in Betracht, wenn dem Patienten einer oder mehrere Zähne fehlen. Dabei dienen die benachbarten Zähne als Pfeiler, um die Brücke zu befestigen. Zahnimplantate wiederum kommen den eigenen Zähnen am nächsten. Hier verankert der Chirurg eine Titanschraube als Implantatkörper im Kieferknochen. Sie dient als Halterung für die spätere sichtbare Krone.

Von weiteren Unterstützungen profitieren

Es gibt jedoch wichtige Unterschiede bei der Höhe der Zuschüsse. Im Fall einer regelmäßigen Untersuchung beim Zahnarzt und entsprechendem Eintrag in ein Bonusheft von über fünf Jahren erhöht sich der Festzuschuss um 20 %, bei über zehn Jahren sogar um 30 %. Sozial schwächere Patienten unterstützt die Kasse mit einem doppelten Beitrag. Weiter unterscheidet die Krankenkasse zwischen sichtbaren und unsichtbaren Bereichen, in denen der betroffene Zahn liegt. Für alle Zähne des sichtbaren Bereiches gewährt sie eine zusätzliche Förderung für eine Verblendung. Generell gilt also, dass der Patient den restlichen Anteil, der nach Abzug des Festzuschusses übrig bleibt, selbst zahlt“, erläutert Dr. Ingo Dantzer. Wichtig: Vor Behandlungsbeginn muss der Patient immer einen vom Arzt erstellten Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen. 

Erschwingliche Implantate

Was viele nicht wissen: Zahnimplantate fallen zwar streng genommen unter Privatleistungen, aber auch hier zahlt die Kasse dank der aktuellen Regelung den Festzuschuss. Allerdings nur für die Krone oder Brücke als Aufsatz.  Private Krankenkassen übernehmen im Schnitt 30 – 70 % der anfallenden Kosten. „Implantate sind eine gute Lösung, wenn Patienten einen dauerhaften, komfortablen Zahnersatz suchen, weil sie fest im Kiefer sitzen und nicht wackeln oder gar herausfallen. Als Vorteil gilt vor allem der ästhetische Aspekt, da sich Implantate kaum von den echten Beißerchen unterscheiden“, so Dr. Ingo Dantzer. Auch eine entsprechende Zahnzusatzversicherung kann sich als gute Investition an, da sie beispielsweise einen weiteren beträchtlichen Teil der anfallenden Kosten bei einer Implantatversorgung abdeckt.

Weitere Informationen unter www.klinik-am-weserbogen.de