Wann Arbeitgeber für Sozialversicherung haften

Versicherungspflicht abhängig beschäftigter Freiberufler.
Das Bundessozialgericht (Urteile vom 03.04.2014, Az. B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R) hat entschieden, dass abhängig beschäftigte Syndikusanwälte keinen Anspruch auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 6 I SGB VI besitzen. Dem Syndikus ist es bereits untersagt, die Geschäftspartner seines Arbeitgebers rechtlich zu beraten, § 46 BRAO.
Angestellte Freiberufler sind regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung anzumelden*