Vorsicht beim Urheberrecht mit Fotos und Bildern zum Download

Eine Suche bei “Google Images” fördert Hunderte von Suchresultaten zutage. Abgesehen von der oft miserablen Qualität der angezeigten Bilder gibt es noch ein weiteres Problem: Fast alle Bilddateien sind rechtlich geschützt. Dies bedeutet, dass man das jeweilige Bild nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Rechteinhabers für seine Zwecke benutzen darf. Auch auf Portalen wie “Flickr” findet man passende Bilder für die eigene Webseite, doch nur wenige Urheber erlauben eine kostenlose Nutzung ihrer Fotos. Einige der Rechteinhaber verlangen eine schriftliche Anfrage. Dazu kommt, dass viele der Nutzer im Ausland ansässig sind, sodass das Papier in der jeweiligen Landessprache abgefasst sein muss. Einige Webmaster scheren sich nicht um die rechtliche Situation und laden einfach jedes Bild herunter, das ihnen gefällt. Damit gehen sie ein hohes Risiko ein. Eine Urheberrechtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt wie Schwarzfahren oder Falschparken.

Verwendet man ein fremdes Bild ohne Erlaubnis des Urhebers, kann dies ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – vor allem dann, wenn es sich bei dem Kläger um ein großes Unternehmen handelt. Produktabbildungen werden besonders häufig für eigene Zwecke verwendet. Die Nutzung der Fotos ist in den seltensten Fällen legal, was die Internetnutzer aber nicht davon abhält, derartige Bilddateien für E-bay-Auktionen oder Kleinanzeigen-Portale zu benutzen. Das Risiko einer Abmahnung ist hier besonders hoch – mittlerweile gibt es eine regelrechte “Abmahn-Industrie”. Viele Anwälte tun den ganzen Tag nichts anderes, als das Internet nach rechtswidrig verwendeten Bildern zu durchforsten. Um derartige Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, Bilder aus einer Bilddatenbank von guenterstrauss.de zu verwenden. Wer hier ein Foto herunterlädt, kann sich sicher sein, dass die Rechtssituation geklärt ist.