Eine Vollmacht bevollmächtigt Dritte, Rechtsgeschäfte im Rahmen der Vollmacht und im Namen es Vollmachtgebers durchzuführen. Während Unternehmer bestimmte Vollmachten wie Handlungsvollmacht und Prokura im Handelsregister eintragen lassen, unterliegen Privatpersonen dieser Pflicht nicht. Sofern ein Notariat die Vollmacht verfasst, erhält die Urkunde neben Aktenzeichen auch die Nummer, die sie in der Urkundenrolle innehat. Daneben kann der Vollmachtgeber seine Vollmacht, sofern es sich um eine Vorsorgevollmacht handelt, im zentralen Vorsorgeregister nach § 78 a Abs. 1 Bundesnotarverordnung registrieren lassen. Diese Registrierung ist freiwillig; nimmt sie der Unterzeichner nicht wahr, beeinträchtigt dies die Wirkung der Vollmacht in keiner Weise.
Eine besondere Form der Vollmacht schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Vollmachtgeber können mündlich und schriftlich Dritte für ihre Vertretung beauftragen. Vollmachten, die Rechtsgeschäfte gelten, unterliegen in Bezug auf Rechte und Pflichten den §§ 167 ff BGB, die jedoch keine bestimmte Form vorschreiben. Dennoch ist es wichtig, die Vollmacht in der Form auszustellen, die das vorzunehmende Rechtsgeschäft fordert und eine bestimmte Form vorschreibt. Infos und Vorlagen finden Sie unter Vollmachtmuster.de.
Um Missverständnissen vorzubeugen, ist der Umfang der Handlungen, zu denen der Dritte berechtigt ist, detailliert und genau aufzuführen. Eine ausführliche Detaillierung des Umfangs der Vollmacht bietet dem Vollmachtgeber einen gewissen Schutz vor Überschreiten der Befugnisse durch den Vollmachtnehmer. Ist der Dritte lediglich für eine bestimmte, in der Vollmacht niedergeschriebene Handlung bevollmächtigt, setzt der Vollmachtgeber das Enddatum der Bevollmächtigung ein. Vollmachtgeber haben jederzeit die Möglichkeit, Vollmachten zu widerrufen. Auch Vollmachtnehmer haben das Recht, die Vollmacht vor Abschluss des Geschäfts zurückzugeben.
Verschiedene Vollmachten unterliegen der Schriftform, damit sie gültig sind. Dies sind beispielsweise Patientenvollmacht, Vorsorgevollmacht sowie die Vertretungsvollmacht vor Gerichten und Ämtern.