Vermeintliche Fonds-Gläubiger fordern Ausschüttungen zurück. Sie haben als Anleger gute Chancen, die Forderung abzuwehren.
Für den bereits im Jahre 2004 aufgelegten Fonds wendet sich die Kanzlei Schulze & Braun GmbH als Vertreter der M.I.S.L. Maritime Investment an Shipping Ltd. an Fondsanleger und fordert in der Vergangenheit an Anleger gezahlte Ausschüttungen zurück.
Berechtigt?
Nach Ansicht der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei nach haben Sie gute Chancen, sich gegen den angeblichen Anspruch erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Zwar trifft es grundsätzlich durchaus zu, dass Paragraf 172 Abs. 4 HGB regelt, dass soweit die Einlage eines Kommanditisten zurückbezahlt wird, sie den Gläubigern gegenüber als nicht geleistet gilt und die Haftung wieder auflebt. Bei den in den Jahren 2005 bis 2009 geflossenen Ausschüttungen dürfte es sich ausweislich der Jahresabschlüsse jedoch nicht um sogenannte Liquiditätsausschüttungen gehandelt haben, die eine Haftung hätten wieder aufleben lassen.
Die Gegenseite offenbart in ihrem Aufforderungsschreiben nur „die halbe Wahrheit“, indem die Stände des Kapitalkontos II wiedergegeben werden, um einen fortlaufend negativen Kontostand zu suggerieren. Es werden jedoch weder die Stände des Kapitalkontos I wiedergegeben, geschweige denn der Saldo aller Kapitalkonten, die keineswegs fortlaufend negativ waren, insbesondere auch nicht in den Jahren, in denen seinerzeit Ausschüttungen erfolgten.
Zögern Sie daher nicht, sich jetzt Rechtsrat einzuholen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“ im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten zur Abwehr unberechtigter Forderungen.
Ihr Ansprechpartner ist BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und wird Ihren persönlichen Fall prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten sowie die Chancen und Risiken umfassend aufklären.
Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN (auch bereits bezahlter) durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Zögern Sie nicht und schließen Sie sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN an. Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Die Anwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten zur Abwehr der Rückzahlungsforderung.
Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.
Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.
- Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
- ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)
Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)
Melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an!
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
hh
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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