SAP geht in die Berufung Der Streit um das SAP Geschäftsmodell geht in die nächste Runde

Herzogenrath, 03. April 2013. – Die SAP Deutschland AG & Co KG akzeptiert das Urteil des Landgerichts Hamburg nicht
und hat inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg
(Az. 3 U 188/13) eingelegt. Das Landgericht Hamburg hatte in einem Unterlassungsklageverfahren zwei Klauseln aus
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAP zur Überlassung und Pflege von Standardsoftware verboten.
Das Geschäftsmodell des Konzerns wird auch durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.

Das Landgericht Hamburg hatte mit Urteil vom 25.10.2013 zwei Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
er SAP zur Überlassung und Pflege von Standardsoftware für rechtswidrig erklärt. Nach Auffassung des Landgerichts
dürfen diese beiden Klauseln zukünftig im geschäftlichen Verkehr nicht mehr benutzt werden. Eine dritte Klausel
erachtete das Gericht für zulässig. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; das Berufungsverfahren ist
bei dem Oberlandesgericht Hamburg anhängig. Bei dem Verfahren handelt es sich um die Klage der Susensoftware GmbH
aus Herzogenrath gegen die SAP Deutschland AG & Co. KG (LG Hamburg, AZ 315 O 449/12). In Bezug auf
die dritte von Susensoftware beanstandete Klausel, die sich auf die Softwarepflege bezieht, wurde von susensoftware
Anschlussberufung eingelegt. Axel Susen, Geschäftsführer der susensoftware GmbH erklärt: „Wir wollen, dass SAP Ihr
Geschäftsmodell kundenfreundlicher gestaltet. Dazu sollten die AGB geändert werden.“
Das Berufungsverfahren wird für susensoftware von der Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht Dr. Jana Jentzsch
in Hamburg geführt.
„Das Urteil gibt ein Stück mehr Rechtssicherheit für die Käufer und Verkäufer gebrauchter Software“, sagt Andreas Meisterernst,
auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt aus München, der bereits im Juli 2012 eine Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof
erwirkt hatte.

Veröffentlichungen zu „Das Geschäftsmodell der SAP“
1. Warum verklagt susensoftware den Konzern?
2. Kritische Betrachtung der AGB
3. Die drei angegriffenen Klauseln
4. indirekte Nutzung (noch nicht veröffentlicht)
5. Gewährleistung und Wartung (noch nicht veröffentlicht)
6. Teilverkauf (noch nicht veröffentlicht)

Kurzprofil susensoftware
susensoftware hat sich darauf spezialisiert, sogenannte stille Software zu vermarkten. Darunter fallen gebrauchte Software Produkte
und Lizenzen, die werthaltig angeschafft wurden, inzwischen in der Bilanz abgeschrieben sind und nicht mehr aktiv eingesetzt werden;
meist von SAP und Microsoft.
Zu den Kunden gehören große international agierende Konzerne aus allen Branchen ebenso wie mittelständische Unternehmen mit mehr
als 500 Mitarbeitern. Eingebunden in ein Netzwerk von Software-Herstellern für Lizenz-Management und –Analyse, IT-Beratern und Juristen
bietet Geschäftsführer Axel Susen seinen Kunden in kaufmännischen, technischen und juristischen Fragen kompetente Hilfe.
www.susensoftware.de
Bildmaterial – http://www.susensoftware.de/aktuell/presse/
Axel Susen, Geschäftsführer susensoftware GmbH http://www.susensoftware.de/img/presse/material/axel-susen_susensoftware.jpg

Der Weg der Stillen Software
http://www.susensoftware.de/img/presse/material/stillesoftware.jpg