Rürup Rente: Was Verbraucher vor einem Abschluss wissen sollten

Hinter der Rürup Rente, oder auch Basisrente, versteckt sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Eingeführt wurde sie in 2005 und sollte vor allem Selbstständigen ermöglichen eine geförderte Vorsorge in Anspruch nehmen zu können. Doch derweilen ist sie auch für Arbeitnehmer und Beamte mit einer hohen Steuerlast attraktiv. Folgende Punkte sollten Verbraucher jedoch nicht außer Acht lassen.

Bedingungen an die Rürup Rente

Wer eine Rürup Rente abschließt, kann diese nicht mehr kündigen. Der Vertrag kann nur beitragsfrei gestellt werden. Von daher raten Experten die Rürup Rente nie mit einer Berufsunfähigkeits-versicherung zu koppeln. Denn entfallen die Beiträge für die Hauptversicherung, ruht auch die Zusatzversicherung. Wird der Versicherungsnehmer dann berufsunfähig, wird er nur eine sehr geringe Rente erwarten können.

Tipp: Mehr zum Konzept der Rürup Rente gibt es auf http://ruerup-rente.net nachzulesen.

Anders als bei der Riester Rente besteht bei der Rürup Rente bei Auszahlung kein Kapitalwahlrecht. Die Leistungen der Basisrente werden nur als Leibrente ausgezahlt, d.h. als lebenslange monatliche Rente.

Rürup Rente in der Ansparphase

Die Rürup Rente wird mit Steuervorteilen begünstigt. In der Ansparphase der Basisrente können die Beiträge bis zu einer Grenze von 20.000 Euro (für Ledige) bzw. 40.000 Euro (für gemeinsam veranlagte Ehepaare) pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. In 2013 gilt, dass bereits 76 Prozent der Rürup Beiträge abgesetzt werden können. Dieser Prozentsatz steigt nur kontinuierlich bis ins Jahr 2025 an. Ab diesem Zeitpunkt sind dann volle 100 Prozent der Beiträge (bis zur Höchstgrenze) ansetzbar. Um die Steuervorteile zu erhalten, müssen Kunden nur in der Einkommens-steuererklärung die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen angeben.

Rürup Rente in der Rentenphase

Die Auszahlungen der Rürup Rente müssen versteuert werden. Dieses Prinzip nennt sich nachgelagerte Besteuerung. In der Ansparphase fallen keine Steuern an, jedoch in der Rentenphase. Auch hier sind die Steuern gestaffelt. Wer zum Beispiel seine Leistungen aus der Basisrente in 2013 erhält, muss 66 Prozent der Brutto-Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Bis ins Jahr 2040 steigt der Prozentsatz immer weiter an. 2030 müssen 90 Prozent versteuert werden und ab 2040 sind es volle 100 Prozent.

Fazit zur Rürup Rente

Für gutverdienende Arbeitnehmer und Selbstständige kann sich die Rürup Rente durchaus lohnen. Insbesondere die Steuervorteile sind sehr attraktiv. Aber auch die flexible Einzahlung der Beiträge kommt gerade Selbstständigen entgegen. Es besteht die Möglichkeit monatlich oder jährlich zu zahlen oder eine Einmalzahlung zu tätigen. Bevor sich Interessierte dafür entscheiden eine Basis Rentenversicherung abzuschließen, sollten sie sich von einem Fachmann kompetent beraten lassen.