Rückforderung von Ausschüttungen durch NL Nord Lease AG berechtigt? Wo bleiben die Abfindungsguthaben?

Zahlreiche Anleger, die sich um die Jahrtausendwende an der NL Nord Lease AG (ehem. NL Nordleas AG, ALBIS Finance AG) haben vor kurzem unerfreuliche Post von der Beteiligungsgesellschaft erhalten.

Statt der erwarteten Auszahlung von Guthaben, sofern die Beteiligung zum 31.12.2013 gekündigt wurde, sollen die betroffenen Anleger nun Ausschüttungen im oft vier- oder gar fünfstelligen Bereich zurückzahlen. Den Anlegern wird sogar mit der gerichtlichen Durchsetzung der behaupteten Ansprüche durch eine bereits benannte Anwaltskanzlei gedroht, sofern keine Zahlung binnen der gesetzten Frist erfolge.

Dies klingt umso bitterer, als viele der Anleger überhaupt keine Ausschüttungen erhalten haben, diese wurden vielmehr (im Rahmen der Plus-Variante) direkt wieder angelegt und verblieben in der Gesellschaft.

Die NL Nord Lease AG sorgt damit wie auch andere Beteiligungen aus dem Emissionshaus Rothmann & Cie. AG/Hanseatische Fonds Treuhand GmbH (z.B. LeaseTrend, ALAG, Albis Capital/RvH, Garbe Logimac u.a.) für weitere graue Haare bei den ohnehin schon durch verlustreiche Jahre gebeutelten Gesellschaftern.

Die Rückforderung wirft natürlich die Frage auf, ob diese berechtigt ist und auch, wann mit einer Berechnung des Guthabens und gegebenenfalls dessen Auszahlung zu rechnen ist.

Rechtsanwalt Schöne von der Anwaltskanzlei Arnold hierzu:

„Die betroffenen Anleger müssen die Ausschüttungen unseres Erachtens nicht (zurück)zahlen.

Für diese Forderungen und für die ausbleibende Berechnung und Auszahlung der Anteile trotz Kündigung bietet der Gesellschaftsvertrag der NL Nord Lease AG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen überhaupt keine hinreichende Grundlage. Solche Forderungen sind vielmehr an Bedingungen geknüpft, von denen nach unserer Einschätzung gleich mehrere nicht erfüllt sind.

Wir sehen daher gute Chancen, die Forderungen abzuwehren.

Soll ein Beteiligungsguthaben erstritten werden, dürften die hierfür anfallenden Anwaltskosten erstattungsfähig sein. Je nach Beteiligungsvariante kann das Abfindungsguthaben nach unseren Berechnungen aber auch negativ sein, so dass sich die Durchsetzung einer Berechnung für den Anleger nicht in jedem Fall auszahlen dürfte. Insoweit können wir auch nicht stets zu einem Vorgehen raten.“

Da bei der NL Nord Lease AG verschiedene Beteiligungsvarianten möglich waren und ein Vorgehen nicht nur unter juristischen, sondern auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgreich sein soll, sollten betroffene Anleger Ihre Chancen und Möglichkeiten individuell durch eine fachkundige Anwaltskanzlei prüfen lassen.

Die bundesweit tätige Anwaltskanzlei Arnold ist seit vielen Jahren im Bereich des Anlegerschutzrechts spezialisiert und hat sich bereits in zahlreichen Verfahren mit Fonds aus dem Hause Rothmann & Cie. befasst.

Autor:

RA Stefan Schöne

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