Rechtssicherheit beim Elektronischen Lastschriftverfahren stärkt die Gesamtbranche

BAD VILBEL, 07. September 2011 Auf dem heutigen Management-Forum „Payment im Dialog“ trafen sich rund 50 hochrangige Branchenvertreter des Handels und der Paymentbranche in Frankfurt, um mit Vertretern der Datenschutzaufsichtsbehörden und Rechtsexperten über den Datenschutz im elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) zu diskutieren. Zu dem Management-Forum hatte die TeleCash GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der First Data Gruppe und einer der größten Netzbetreiber und Dienstleister für den kartengestützten Zahlungsverkehr in Deutschland, gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) und der Anwaltskanzlei Hogan Lovells eingeladen. Mark Freese, Geschäftsführer der TeleCash,  zeigte sich mit dem Dialog und dem Informationsaustausch unter den Teilnehmern  zum Auftakt der Veranstaltungsreihe mehr als zufrieden: „Die Resonanz auf unsere Veranstaltung und die intensiven Diskussionen zeigen, dass wir mit diesem Format den Dialog zwischen Handel und Anbietern von Bezahllösungen ausbauen können und dass für den Handel und die Paymentbranche wichtige Themen hier das richtige Forum finden.“  Ausgewählte Experten beleuchteten in ihren Vorträgen die organisatorischen und rechtlichen Aspekte der neuen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für das elektronische Lastschriftverfahren.  

Paul Monzel, Funktionsbereichsleiter Financial Services der REWE Zentralfinanz eG brach eine Lanze für das ELV. Aus seiner Sicht müsse eine Zahlungsmöglichkeit im Handel kostengünstig, sicher für Kunde und Handel und einfach und schnell in der Abwicklung am Point of Sale sein. Monzel wörtlich: „Diese Art einer Zahlungsmöglichkeit ist mit dem Lastschriftverfahren schon viele Jahre erfolgreich im Einsatz.  Daher muss das Lastschriftverfahren, auch als Konkurrenzprodukt zu anderen Zahlungsinstrumenten, weiterhin frei zugänglich sein.“ 

Renate Hillenbrand-Beck, Referatsleiterin beim hessischen Datenschutzbeauftragten und davor langjährige Leiterin des Datenschutzdezernates beim Regierungspräsidium Darmstadt , wies in ihrem Referat darauf hin, dass sich die für die großen Zahlungsverkehrs-Netzbetreiber zuständigen Datenschutzbehörden der Länder Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen auf einheitliche Richtlinien und Beispieltexte für das elektronische Lastschriftverfahren verständigt hätten. „Die Netzbetreiber können wie bisher Rücklastschriftinformationen allen angeschlossenen Händlern zur Verfügung stellen. Darüber hinaus dürfen Zahlungsdaten in einem händlerübergreifenden Datenpool aber nur einige wenige Tage gespeichert und nur zur Missbrauchsbekämpfung und zur Begrenzung des Risikos von Zahlungsausfällen genutzt werden“, so Frau Hillenbrand-Beck.

Ergänzt wurden die Eingangsvorträge durch das Referat von Professor Dr. Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Kommunikations- und Medienrecht der Universität Münster. Dieser unterstrich in seinem Vortrag über aktuelle Entwicklungen  beim Datenschutz im elektronischen Lastschriftverfahren, dass „eine klare datenschutzrechtliche Regelung des ELV nur gefunden werden kann, wenn entsprechende Regelungen für den Handel verlässlich und umsetzbar sind; ansonsten ist auch dem betroffenen Verbraucher nicht geholfen. Insofern ist ein sensibler Umgang mit dem Thema notwendig, bei dessen Behandlung plakative Statements nicht ohne Not sofort in die Öffentlichkeit getragen werden sollten.“

Anna Bejaoui, Senior Counsel und Leiterin der Rechtsabteilung der TeleCash, wies schließlich darauf hin, dass klare und einheitliche Vorgaben des Datenschutzes an die Datenverarbeitung durch Netzbetreiber und Händler im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens notwendig sind, um das Vertrauen von Verbrauchern in das Verfahren zu stärken. „Als Unternehmen, das täglich Bankdaten von Verbrauchern verarbeitet, sind wir uns unserer Verantwortung für diese Daten sehr bewusst. Wir arbeiten seit Jahren eng mit Datenschützern zusammen und freuen uns über die heutige Gelegenheit, den Dialog zum Datenschutz direkt mit Händlern und Aufsichtsbehörden zu führen. “

Das Management Forum „Payment im Dialog“ soll zukünftig zwei Mal im Jahr zu unterschiedlichen Branchenthemen stattfinden.

Über TeleCash und First Data 

Mit über 240.000 betreuten Terminals und über einer Milliarde abgewickelten Transaktionen ist TeleCash, ein First Data Unternehmen, einer der größten Netzbetreiber und Dienstleister für den kartengestützten Zahlungsverkehr in Deutschland. Mehr als 134.000 Kunden aus den Bereichen Handel und Banken vertrauen unserer langjährigen Erfahrung und setzen auf unsere ganzheitlichen branchenspezifischen Lösungen sowie unseren leistungsfähigen Service. Rund 350 Mitarbeiter sind für TeleCash tätig und unterstützen die Kunden bei Auswahl, Kauf und Montage geeigneter Hard- und Software, wickeln den elektronischen Zahlungsverkehr ab und bieten interessante Value Added Services, mit denen Umsätze gesteigert sowie Kunden gebunden werden können.

Weitere Informationen: www.telecash.de

Weltweit, jede Sekunde und an jedem Tag, sorgt First Data  für die sichere, schnelle und einfache Abwicklung von Zahlungstransaktionen für Händler, Finanzinstitute und deren Kunden. First Data nutzt sein umfangreiches Produktportfolio und seine Fachkenntnis, um die Umsätze und Profitabilität seiner Kunden zu steigern. Ob mit Kredit- oder Debitkarten, Geschenkkarten, Schecks oder Mobiltelefonen, bei Online-Geschäften oder an der Kasse: First Data nutzt jede Chance, um über die einfache Transaktion hinauszugehen.

Weitere Informationen: www.firstdata.com

 

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