Recht zu haben ist immer gut, doch auch Recht zu bekommen ist meist eine andere Sache. Viele Menschen scheuen oft den Weg zum Anwalt, da sie Angst haben, die oft sehr hohen Anwaltsrechnungen nicht bezahlen zu können. Eine Rechtsschutzversicherung kann aus diesem Grund äußerst nützlich sein, um sein Recht juristisch, notfalls auch vor Gericht vertreten zu lassen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dabei, sieht sie den bevorstehenden Rechtsstreit als einen Streit mit Erfolgschancen an, jegliche Kosten, sei es für den Anwalt oder die Gerichtskosten. Welche Rechtsschutzversicherer den umfassendsten Schutz bieten und welche Tarife im letzten großen Rechtsschutzversicherung Test der großen Verbraucherportale wie Stiftung Warentest und Co. am besten abgeschnitten haben, erfährt man auf http://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/
Den Anwalt ohne Angst vor Kosten zu Rate ziehen
Eine Rechtsschutzversicherung beinhaltet in den meisten Tarifen gleich die Absicherungen rund um den Mietrechtsschutz, den Arbeitsrechtsschutz und den Verkehrsrechtsschutz. Ob also die Schuldfrage in einem Verkehrsunfall nicht eindeutig geklärt ist, der Arbeitgeber einem die geleisteten Überstunden nicht bezahlen will oder der Vermieter aus heiterem Himmel mit einer sehr hohen Mieterhöhung um die Ecke kommt, sollte einen mit einer Rechtsschutzversicherung nicht mehr davon abhalten zu einem Anwalt zu gehen. In einigen Bundesländern ist es vorgeschrieben, vor dem Weg zum Gericht, in ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren zu gehen. Auch Kosten die dabei entstehen werden von den meisten Rechtsschutzversicherern übernommen.
Höhe der Versicherungssumme wichtig
Welchen Rechtsschutz man letztendlich wirklich braucht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Alle Rechtsschutzversicherer bieten die Rechtsschutzversicherung in einem Bausteinsystem an, was bedeutet, dass man sich seinen Versicherungsschutz individuell zusammenstellen kann. Ebenso wichtig wie der richtig zusammengestellte Versicherungsschutz ist die Höher der vereinbarten Versicherungssumme. Empfohlen wird für Angelegenheiten in Deutschland die Versicherungssumme auf mindestens 350.000 Euro festzusetzen. Für Angelegenheiten im Ausland sollten es mindestens 100.000 Euro sein. Auch für mögliche Strafkautionen sollten mindestens 100.000 Euro festgesetzt werden.
Was nicht übernommen wird
Auch wenn die Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen die Kosten übernimmt, gibt es auch Ausnahmen die nicht übernommen werden, damit die Beiträge für die Kunden erschwinglich gehalten werden können. Übernommen werden meist nicht Fälle rund um den Hausbau, kleinere Verkehrsdelikte wie Parkverstöße, Streitigkeiten um Speil- oder Wettverträge oder auch Fälle die das Handelsrecht betreffen. Im Erbrecht werden meist nur anwaltliche Beratungsgespräche übernommen. Auch Streitigkeiten zwischen Personen die gemeinsam eine Police abgeschlossen haben sind komplett von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.