Personalgespräch – was steckt dahinter

In einigen Firmen werden regelmäßig Personalgespräche anberaumt. Die Mitarbeiter werden dabei nach ihren Meinungen gefragt. Offiziell geht es dabei um den Austausch von Informationen über Leistungen und Erwartungen, doch die Meinungen über Personalgespräche sind geteilt. Während einige diese Gespräche als sehr wichtig betrachten, sind es für andere nur Alibigespräche.

Auch haben viele Arbeitnehmer Angst um ihren Arbeitsplatz, wenn sie ihre tatsächliche Meinung sagen. Die Frage, die sich stellt, müsste demnach lauten: Was kann mir passieren, wenn ich meine Meinung sage, die meinem Vorgesetzten überhaupt nicht gefällt? Es gibt viele Studien darüber, wie unterschiedlich sich männliche und weibliche Mitarbeiter verhalten, doch keine Studie wurde gemacht, wie Vorgesetzte auf negative Meinungen ihrer Mitarbeiter reagieren.

Fakt ist, kein Vorgesetzter will eine negative Meinung über sich und seine Arbeit haben, schon gar nicht von einem Untergebenen. Äußert dieser jedoch seine Meinung oder bringt ein negatives Verhalten seines Vorgesetzten ins Gespräch mit ein, ist dies für den Vorgesetzten nicht karrierefördernd.

Was einem Arbeitnehmer arbeitsrechtlich passieren kann, wenn er beim Personalgespräch seinen Vorgesetzten kritisiert, darüber kann Fachanwalt Roland Sudmann Auskunft geben. Roland Sudmann ist Rechtsanwalt und Partner der Mannheimer Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel. Sein Aufgabengebiet bezieht sich hauptsächlich auf den umfangreichen Bereich des Arbeitsrechts. Dies ist nur natürlich, denn Roland Sudmann ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er vertritt Arbeitnehmer und Beamte, aber auch Arbeitgeber. Für viele mittelständische und kleinere Betriebe fungiert der Fachanwalt als externe Rechtsabteilung.

Fachanwalt Sudmann vertritt Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmern, aber auch gegenüber dem Betriebsrat. Arbeitnehmer vertritt er gegenüber den Arbeitgebern und beim zuständigen Arbeitsgericht.