„Pulver-Kurt“ legt Revision ein

Der zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilte Waffensammler mit dem Spitznamen „Pulver-Kurt“ hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Der 64-Jährige habe nun einen Monat Zeit, die Revision zu begründen, erklärt die Sprecherin des Landgerichts Bad Kreuznach.

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