Bereits bestehende Gesellschaftsschulden auch von Verantwortlichkeit der Gesellschafter erfasst

Bereits bestehende Gesellschaftsschulden auch von Verantwortlichkeit der Gesellschafter erfasst GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Laut BGH ist es möglich, dass sich aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben.

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