Wegen falscher Voraussagen im Prospekt können Anlegern Schadenersatzansprüche zustehen

Wegen falscher Voraussagen im Prospekt können Anlegern Schadenersatzansprüche zustehen GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html Anleger können aufgrund von Prognosefehlern im Prospekt gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen, wie dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu entnehmen ist. GRP Rainer Rechtsanwälte

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