Nichtanrechnung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

Nichtanrechnung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Bei Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung eines geschlossenen Immobilienfonds, sind nach dem Bundesgerichtshof Steuervorteile wohl unter Umständen nicht auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater,

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