Abfindung

Wagner & Gräf Rechtsanwälte Im Arbeitsrecht wird als Abfindung die einmalige arbeitgeberseitige Geldzahlung, welche aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bezahlt wird, bezeichnet. Entgegen weit verbreiteter Ansicht entsteht mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich kein

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