Auf dem Prüfstand: Hält mein Heizkessel für feste Brennstoffe die neuen Grenzwerte ein?

Bundes-Immissionsschutz-Verordnung greift – Schornsteinfeger am besten jetzt schon ansprechen Köln. – Die Erste Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, kurz „1.BImSchV“, betrifft sämtliche Feuerungsanlagen, also auch Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkessel für feste Brennstoffe. Die Rheinbraun Brennstoff GmbH, führender deutscher

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