Arbeitnehmer nur bei berechtigtem Interesse zur Verschwiegenheit verpflichtet – Arbeitsrecht

Arbeitnehmer nur bei berechtigtem Interesse zur Verschwiegenheit verpflichtet – Arbeitsrecht GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Eine Verschwiegenheitspflicht trifft einen Arbeitnehmer nur, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat. Insbesondere muss das Recht auf freie Meinungsäußerung beachtet

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