Verbraucherfreundliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf für Stromkunden

Kaarst, 24.10.2013 – Stromanbieter dürfen gegenüber ihren privaten Endkunden  keine Abschlagszahlungen festsetzen, die sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren. Desweiteren dürfen Stromanbieter Guthaben aus dem Vorjahr nicht mit laufenden Abschlagzahlungen des Folgejahres verrechnen. Diese verbraucherfreundliche Entscheidung

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