Nach Bestätigung des Insolvenzplans: unbekannte Forderungen nicht ausgeschlossen – Insolvenzrecht

Nach Bestätigung des Insolvenzplans: unbekannte Forderungen nicht ausgeschlossen – Insolvenzrecht GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Insolvenzrecht.html Auch Forderungen, die bei rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans nicht angemeldet waren können noch geltend gemacht werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln,

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