Ehegatten-Arbeitsverhältnis muss Fremdvergleich standhalten

Die arbeitsrechtliche Wirksamkeit eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses impliziert nicht zwangsläufig die steuerrechtliche Anerkennung Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Immer wieder ist das Ehegatten-Arbeitsverhältnis ein Streitpunkt zwischen dem Finanzamt und dem Ehegatten-Arbeitgeber. Denn, die arbeitsrechtliche Wirksamkeit eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bedeutet

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