Offenlegungspflichten im Rahmen von Unternehmenstransaktionen

Von Dr. Markus Schackmann, Partner, Tax & Legal, Deloitte und
Siegfried Frick, Geschäftsführer im Bereich Corporate Finance Advisory, Deloitte

Bei Unternehmenstransaktionen ist der Informationsfluss von herausragender Bedeutung. Der Erfolg von Unternehmenstransaktionen, aber auch die Minimierung von Risiken aus solchen Projekten, hängt wesentlich von der Gestaltung des Informationsflusses ab. Verkäufer und Käufer müssen genau abwägen, welche Informationen bezüglich Kunden, Marktanteilen, Produkten und technischen Spezifikationen, Sublieferanten oder gar Kalkulationen etc. ausgetauscht und welche mit Blick auf Konkurrenz und Wettbewerbsaspekte wann und wie überhaupt offengelegt werden sollen bzw. dürfen. Auch innerhalb der jeweiligen Gesellschaften und Konzerne ist die Frage nach Offenlegungs- und Aufklärungspflichten entscheidend – sowohl mit Blick auf Haftungsfragen, aber auch bezüglich der Gewährleistungen im Kauf- vertrag. Insbesondere die Durchführung einer Due Diligence stellt die Verhandlungspartner zum Teil vor große Herausforderungen in ihrer Informations- und Geheimhaltungspolitik. Rund 40 Zulieferertransaktionen sind in Deutschland pro Jahr im Durchschnitt zu verzeichnen. Wenn es um den Informationsfluss zwischen Verkäufer und Käufer geht, spielen vorrangig Themen wie Vollständigkeit, Korrektheit, Vertraulichkeit und Verhandlungsstrategie eine übergeordnete Rolle. Diese Punkte sind natürlich auch innergesellschaftlich von Bedeutung, es kommt jedoch die entscheiden- de Frage hinzu, wann bestimmte Kontrollgremien in den Entscheidungsprozess integriert werden müssen. Eine rechtzeitige Aufklärung über Transaktionen und Abläufe ist unabdingbar.

>> Besondere Informationspflichten bei sog. „vinkulierten“ Geschäftsanteilen <> Rechtzeitige Information der Kontrollgremien über
Due Diligence Vorgänge <> Beachtung von kapitalmarktrechtlichen Grundsätzen <<

Die Frage nach dem „richtigen“ Zeitpunkt einer Veröffentlichung oder (ad- hoc) Mitteilung einer Information ist auch aus kapitalmarktrechtlicher Sicht von großer Bedeutung. Aufgrund des (un-)mittelbaren Einflusses auf Bewegungen auf den Aktienmärkten treffen verfrühte und verspätete Informationen direkt sensible Bereiche und führen mit- unter zu sofortigen negativen Auswirkungen auf die Finanzlage der betroffenen Gesellschaften. Der Zeitpunkt ist vor allem bei zeitlich gestreckten Sach- verhalten entscheidend. Hier besteht mitunter bereits vor Beschlussfassung oder sogar noch vor Eintritt der hin- reichenden Wahrscheinlichkeit einer Beschlussfassung die Pflicht eine Veröffentlichung zu veranlassen, um Haftungspflichten auszuschließen, wie erst kürzlich vom BGH nach Vorlage an den EuGH entschieden. Zusammenfassend ist der richtigen Informationspolitik eine überragende Bedeutung zuzuschreiben. Betroffene Akteure sind gut beraten, sich schnell einen Über- blick über die relevanten Tatsachen zu verschaffen und abzuwägen, wer inner- halb und außerhalb der Gesellschaft unverzüglich benachrichtigt werden muss. Nur so können Haftungsansprüche (und zwar nachhaltig) verhindert und Haftungsrisiken minimiert werden. Die Einhaltung der Informationskette und die Bewertung, wann welche Informationen preisgegeben werden, sind insbesondere im Rahmen der Due Diligence zu beachten. Außerdem beeinflusst die Gestaltung des Informationsflusses nicht nur zwischen Verkäufer und Käufer sowie auch gegenüber der Hauptversammlung bzw. der Öffentlichkeit die Kaufpreisfindung stark. Akkuratesse, Dosierung und die angemessene Ausgestaltung helfen, Kaufpreise für Verkäufer zu optimieren. Auf der Käuferseite hilft die Kenntnis solcher Strategien, Kaufpreise zu mindern. Detailwissen um Bewertungsmethodiken sowie investigative Due Diligence-Ansätze sind ebenfalls sinnvoll und meistenteils auch notwendig.