Niederlage für VW: Unabhängiger Sonderprüfer darf im Dieselskandal ermitteln

Mit dem Beschluss vom 20.12.2017 (Az: 1 BvR 2754/17) lehnt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Antrag des VW-Konzerns auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der verhindert werden sollte, dass ein unabhängiger Sonderprüfer im Dieselskandal tätig wird, ab. Damit hat das BVerfG noch vor der Entscheidung über die von VW eingereichte Verfassungsbeschwerde entschieden, dass der Sonderprüfer im Dieselskandal ermitteln darf.

Aktionäre gewinnen gegen den Konzern: Unabhängiger Sonderprüfer wird eingesetzt

Lange Zeit über hatten VW-Aktionäre erfolglos versucht, einen unabhängigen Sonderprüfer durchzusetzen: Der Konzern selbst ließ die Vorgänge intern von der US-Kanzlei Jones Day untersuchen und wehrte sich mit allen Mitteln gegen Einsetzen eines unabhängigen Sonderprüfers. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat nun den Aktionären in zweiter Instanz Recht gegeben und die Sonderprüfung mit Beschluss vom 08.11.2017 angeordnet (Az: 9 W 86/17). Die kurz darauf eingereichte Anhörungsrüge und Gegenvorstellung von VW, mit der der Konzern versucht hatte gegen den Beschluss vorzugehen, hat das OLG Celle sofort zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen VW: Sonderprüfer beginnt Ermittlungen

Daraufhin folgten nun die Verfassungsbeschwerde des VW-Konzerns und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Tätigwerden des Sonderprüfers. Eine erste Niederlage muss der VW-Konzern nun bereits hinnehmen: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde vom BVerfG noch vor Weihnachten abgelehnt. Der unabhängige Sonderprüfer wird somit eingesetzt – erst nach Vorliegen des Prüfungsberichts kann der VW-Konzern versuchen, durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Veröffentlichung des Prüfungsberichts zu verhindern.

Fazit: VW kann nicht mehr vertuschen – im Abgasskandal wird unabhängig ermittelt

Die Versuche des VW-Konzerns, den Abgasskandal nur intern „prüfen“ zu lassen und unabhängige Ermittlungen zu verhindern, sind gescheitert: Das Bundesverfassungsgericht beschließt die unabhängige Sonderprüfung im Dieselskandal. Über die nächsten Jahre werden so alle Details des Skandals geprüft und Konzern-unabhängig ermittelt. Vertuschungen im Abgasskandal sind somit nicht mehr möglich.