Mobbing am Arbeitsplatz – ein aktuelles Problem

 

Arbeitnehmer bemühen sich weitgehend um ein entspanntes Arbeitsklima und einem guten Kontakt zu ihren Kollegen. Es gibt jedoch auch andere, die, weil sie vielleicht auf eine Kollegin oder einen Kollegen neidisch sind, das Betriebsklima regelrecht vergiften. Vorgesetzte, die wenig Selbstvertrauen haben, brauchen ein solches Gegeneinander, weil sie mit ihren geringen Kenntnissen weniger auffallen. Sie forcieren oft die Schikanen gegenüber einem oder mehreren Kollegen. Leider haben Personalleiter, aber auch Geschäftsführer für die betroffenen Mitarbeiter kaum ein offenes Ohr.

Diese Schikanen nennt man heute Mobbing, ein Begriff, der Schikanen, Pöbeleien beinhaltet. Bei Mobbing kann es sogar so weit gehen, dass die schikanierenden Kollegen Lügen über den Betroffenen erzählen; Lügen, die bis hin zum Rufmord gehen. Wer Mobbing ausgesetzt ist, erkrankt nicht nur physisch, sondern auch psychisch. Dies kann dazu führen, dass der Betroffene depressiv wird.

Betroffene schlucken oft die Schikanen, weil sie um ihren Arbeitsplatz fürchten. In der Vergangenheit war es einfach für Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber zu wechseln. Heute sieht die Sache anders aus, besonders für Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr vollendet haben. Richtig ist, gearbeitet werden soll bis zum 67. Lebensjahr; allein für ältere Menschen sind Arbeitsplatz so rar, dass sie keinen Platz in der Statistik finden.

Sind Sie ein Mobbingopfer? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren und sich vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, wie es Roland Sudmann ist, wenden. Ein rechtlicher Beistand ist insbesondere dann wichtig, wenn sich der Arbeitgeber nicht an seine vertragliche Fürsorgepflicht (§ 241, Satz 2 BGB) hält. Fachanwalt Sudmann vertritt seine Mandanten vor dem Arbeitsgeber und vor dem zuständigen Arbeitsgericht.