Likedeeler AG – Verhaftungen bedeuten nicht Verlust der Anlage

Die Likedeeler AG mit Sitz in Ebermannstadt in Bayern hat seit 2013 geschätzte acht Millionen Euro an Anlegergeldern eingesammelt. Es mehren sich die Anzeichen, dass es mit der versprochenen Rendite nichts wird. Es erscheint derzeit sogar fraglich, ob die Anleger ihre investierten Beträge überhaupt zurück erhalten.

Es erreichen uns viele Anrufe von Anlegern, die nun selbstverständlich in Sorge um ihre Anlage sind und gerade wegen der Inhaftierung der Vorstände die Befürchtung haben, dass ihr Geld nunmehr vollends verloren ist.

Davon ist jedoch nicht zwingend, allein wegen der Inhaftierung, auszugehen. Eine Haft kann viele Gründe haben. Neben dem dringenden Tatverdacht und der Verhältnismäßigkeit sind Flucht, Fluchtgefahr und die Verdunkelungsgefahr die klassischen Haftgründe. Entweder die Beschuldigten sind auf der Flucht, es besteht die Gefahr, dass sie fliehen könnten oder es besteht die Gefahr, dass Beweismittel beseitigt oder manipuliert werden könnten. Da die Beschuldigten häufig in den USA weilten, scheint sich hier zumindest der Haftgrund der Fluchtgefahr realisiert zu haben. Bezeichnenderweise wurden sie am Flughafen Frankfurt verhaftet.

Aus den Verhaftungen kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass damit die Anlegergelder verschwunden sind. Es zeigt nur die Furcht der Ermittlungsbehörden, dass die Beschuldigten sich ihrer Verantwortung zu gegebener Zeit entziehen könnten, indem sie kurzfristig das Land verlassen.

Kunden der Likedeeler AG sollten in erster Linie die Ruhe bewahren und sich an einen Rechtsanwalt wenden, der sich mit diesem Thema bereits beschäftigt hat. Nichtsdestotrotz sollte keine Zeit mit Warten vertan werden, denn nach wie vor ist unklar, ob und in welcher Höhe überhaupt noch Geld vorhanden ist.

Die Anwaltskanzlei Arnold ist seit 2003 auf Kapitalanlagen spezialisiert. Sie hat insgesamt 20 Mitarbeiter und vertritt bereits seit 2003 Anleger aus ganz Deutschland.

Gerne können Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Arnold in Person von Herrn Rechtsanwalt Benjamin Hocke wenden. Gemeinsam mit ihm wird dann das weitere mögliche Vorgehen besprochen und alle offenen Fragen beantwortet.

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