Krankenversicherung: PKV für Beamte

Wer sich als Beamter nach einer passenden Krankenversicherung umschaut, wird dabei kaum an der privaten Krankenversicherung vorbeikommen. Denn Beamte haben in der PKV einen Sonderstatus: Sie müssen lediglich einen Teil der Kosten zur KV selbst übernehmen, da die vom Dienstherren gezahlte Beihilfe den größten Teil der Beitragskosten abdeckt.

Die sogenannte Beihilfe wird für alle Beamten gezahlt und beträgt je nach Bundesland und Dienstherren zwischen 50 und 80 Prozent der Beitragskosten zur PKV. Lediglich die übrigen 20-50 Prozent müssen dann über eine sogenannte Restkostenversicherung abgesichert werden. Die Beihilfe ist dabei gleichzusetzen mit dem Arbeitgeberanteil, nur dass dieser deutlich niedriger liegt.

Die private Krankenversicherung für Beamte bietet dabei neben den vergleichsweise günstigen Beiträgen für Beamte auch noch weitere Vorteile: Beamte profitieren hier von den sehr guten Leistungen der PKV, die sie je nach Tarif in vollem Umfang absichern. Viele Krankenversicherer bieten daher speziell auf die Bedürfnisse von Beihilfeempfänger abgestimmte Tarife an, die sogenannten Beihilfe-Tarife. Einige Leistungen jedoch dürfen nicht durch die Beihilfe abgedeckt werden, diese können dann über spezielle Zusatztarife der PKV abgedeckt werden. Sollten Kürzungen hinsichtlich der Beihilfe auftreten, können auch diese über Zusatztarife abgedeckt werden.

Zwar haben Beamte auch die Möglichkeit, eine freiwillige, gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, allerdings bietet diese nicht so viele Vorteile wie eine PKV. IN der GKV muss der komplette Beitrag zur Krankenversicherung vom Versicherten alleine getragen werden, Beihilfe wird hier nicht gezahlt. Lediglich die kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern wie Kindern und Ehepartner stellt hier ein großes Plus für die GKV dar.

Wer als Beamter einen Wechsel in die PKV plant, sollte diesen zunächst gut überlegen. Einem Wechsel sollte dabei immer ein ausführlicher Vergleich der verschiedenen Krankenversicherer vorrangegangen sein. Hier bietet sich die Nutzung des PKV Rechners an, um beispielsweise den voraussichtlichen Beitrag zur Krankenversicherung beim Wunschversicherer zu errechnen.

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Christoph Hanenkamp