Kinox.to – Was ist dran am medialen Geschwafel?

gewerkschaft_ngg_kritisiert_massiv_die_fdp Kinox.to - Was ist dran am medialen Geschwafel?Was aktuell in den bundesdeutschen Medien jaulend als ach so großer „Fahndungserfolg“ der Gesetzeshüter gefeiert und von Seiten des scheinbaren Sprachrohrs der Contentindustrie, dem „Spiegel“ der Öffentlichkeit mitgeteilt wurde, zeigt sich auf den zweiten Blick als medial großkotziger Pyrrhussieg!
Lautstark wurde hierzu berichtete, dass mit einer Razzia in sage und schreibe 4 (vier) Bundesländern – Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Betreiber des Onlineportals Kinox.to aufzuspüren versuchten. Dazu gab es scheinbar zwei Festnahmen, wobei angeblich noch zwei Betreiber der Seite, „auf der Flucht“ seien.
Das sich bei all diesem Ermittler-Getöse genauer überlegt die Contentindustrie (welche ihre künstlerischen Werke in immaterieller Form über Massenmedien verbreitet), als seriöser Wirtschaftszweig darzustellen versucht, um der Rede nach zusammengeklaut kulturelles Gut zu Massenprodukte zu verwursten, um diese für „originär“ auszugeben, um deshalb dafür Urheberschutz zu verlangen – zeigt wie Komplex dieses Thema vor allem rechtlich ist. Oftmals ist hierbei der so genannte Eigenanteil der Urheberschaft in einer Großzahl der Fälle nicht höher, als der eines Maurers, welcher eine Mauer aufschichtet.
Das die sächsische Generalstaatsanwalt hierbei versucht mit offenbar brachialem Einsatz von steuerlichen Mitteln, den Weg im Dickicht von Gut und Böse zu finden und sich dabei scheinbar zunehmend vor allem zu Lasten des Steuerzahlers verheddert, nicht zuletzt weil auch die Gesetzgebung nur wenig Hilfe ist, zeigt möglicher Weise nur eins – die Bundesrepublik Deutschland folgt mit ihrer „rechtsstaatlichen“ Gesetzgebung eher der Content-Industrie-Lobby, anstatt politisch und gezetzlich dringend notwendige Reformarbeit zu leisten.
Übrigens interessant ist, dass im Gegensatz zu Deutschland, in der Schweiz das Betrachten der Filme, zu denen die Seite Kinox.to und andere verlinken, gesetzlich genau geregelt ist – es ist in der Schweiz nämlich erlaubt! Der europäische Gerichtshof (EuGH C-348/13)hat zudem vor wenigen Tagen erst entschieden, dass framende Links, keine Urheberrechtsverletzung darstellen!
BERLINER TAGESZEITUNGBerliner TageblattDeutsche Tageszeitung ist vor diesen Hintergründen der Meinung: „…wenn sich das Bundeskriminalamt (BKA) lobend auf die eigene Schulter klopft, sollte sich eigentlich in erster Linie der Gesetzgeber sachlich und sinnvoll dieses Reizthemas beschäftigen!“ Dies wäre nach Meinung des Verfassers dieses Artikels sinnvoller – als teure „Pfadfinder-Jagden“ nach vermeintlichen Betreibern zu veranstalten, dass bundesdeutsche Denunziantentum zu fördern, um zur Krönung noch dem Ganzen zu versuchen mit dem Wort „Steuerhinterziehung“ – eine „allheilig bundesdeutsch rechtsstaatliche Note“ zu verleihen…