Israel: Juden vom Opfervolk – zum brutalen Tätervolk?

berliner_tageszeitung_berichtet_fuer_sie_was_taeglich_deutschland_und_die_welt_bewegt Israel: Juden vom Opfervolk - zum brutalen Tätervolk?In der Bundesrepublik Deutschland wurde Anfang 1959 damit begonnen ein Gesetz, den § 130 des Straf Gesetz Buches (StGB), zu novellieren – welcher es in der Zukunft bei Strafe verbieten sollte, die Verbrechen des Holocaust zu leugnen. Bis zum Jahre 1994 war dann hierbei allein schon eine einfache Beleidigung im Zusammenhang mit dem Holocaust strafbar. Am 13. April 1994 setzte das Bundesverfassungsgericht dem sogar noch eins drauf und entschied, dass Holocaustleugnung nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Absatz 1 des Grundgesetzes fällt (BVerfGE 90, 124 ff.=NJW 1994, 1779 ff.). Damit war und ist jeder Bundesbürger in der Vergangeneheit und Zukunft gut beraten – in Bezug auf Juden – eigentlich besser zu schweigen, sehr schnell konnte und kann man wegen einer unbedachten Äußerung vor dem Hintergrund angeblicher Volksverhetzung, in einem deutschen Gefängnis landen.
Der § 130 StGB trieb und treibt der beliebten
Denunziation in Deutschland seit diesem Gesetzesbestand neue „Blüten“ und bescherte den Gerichten seither viel Arbeit. Dabei stellt sich nach wie vor zumindest die theoretische Frage, warum in einem „rechtsstaatlich freien Land“ – wie der Bundesrepublik Deutschland, die Geschichte hierbei als Rechtsgegenstand benutzt und von Seiten des Parlaments und der Justiz sogar geschichtliche Wahrheit, mittels des Strafgesetzes definiert wurde?
Das dem jüdischen Volk im Zweiten Weltkrieg von den Nationalsozialisten ohne Zweifel viel Unrecht angetan wurde, lässt sich indes ohnehin nicht leugnen, Millionen Tote sind dafür stumme Zeugen. In der heutigen Zeit ist jedoch aus diesem jüdischen Volk der Opfer, eher ein brutales Volk der Täter geworden, welches ohne Unterlass nicht nur Kriegsverbrechen begeht, sondern selbst die Vereinten Nationen (UN) schamlos vorführt. Das der israelische Staat einer Kommission des UN-Menschenrechtsrats derzeit die Einreise verweigert, welche den Gaza-Krieg untersuchen will, zeigt hierbei in besonderem Maße klar und deutlich, viel wenig Israel aus der Geschichte seines eigenen Volkes gelernt hat. Das israelische Außenministerium erklärte der UN dazu sogar, man werde definitiv nicht mit der UN-Kommission zusammenarbeiten und sie nicht nach Israel hineinlassen. Der UN-Menschenrechtsrat hatte im Juli in einer Sondersitzung entschieden, mögliche Kriegsverbrechen während des jüngsten Gaza-Krieges zwischen Israel und der radikal-islamischen Hamas zu untersuchen. Dabei wurden mehr als 2000 Palästinenser von der israelischen Armee getötet. Kinder und Alte, Jugendliche, Frauen und in jeder Hinsicht Zivilisten waren hierbei die Opfer der brutal rücksichtslos agierenden israelischen Armee. Bis zum heutigen Tage hat die Bundesrepublik Deutschland und seine Regierung und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dies nicht verurteilt.
BERLINER TAGESZEITUNG
Berliner TageblattDeutsche Tageszeitung stellt vor diesem Hintergrund die bange Frage: „…hat sich das jüdische Volk mit seinem Staat Israel in den letzten Jahrzehnten vom Opfervolk zu einem mordenden Tätervolk entwickelt? Wie sehr ist ein § 130 StGB für ein derartiges Volk noch angebracht?
Die Beantwortung liegt hierbei in den Händen der Politiker, die Bundesrepublik Deutschland und sein bis zum heutigen Tage vor dem Hintergrund des Zweiten Weltkrieges im Büßerhemd umherlaufend deutsches Volk hat ein Recht auf eine klare Positionierung der Bundesregierung in Berlin, zu den Taten des Staates Israel in Gaza und dem Westjordanland. Hierbei steht zudem fest, dass nicht jede sachlich angebrachte Kritik an dem Staat Israel und dem jüdischen Volk von den bundesdeutschen und europäischen Boulevardmedien, geistlos als Antisemitismus – Schlagzeile ausgeschlachtet werden sollte