Gysi Akten durch Urteil vor der Löschung

npd_unterliegt_vor_gericht Gysi Akten durch Urteil vor der LöschungEndlich, die staatliche Diffamierung hat zumindest einen Rüffel bekommen, denn die Linkspartei hat im Streit um die Beobachtung durch den Verfassungsschutz mehr als nur einen Erfolg verbucht.
Das Verwaltungsgericht Köln hat aktuell entschieden, dass der nach einer jüngsten Meinungsumfrage von BERLINER TAGESZEITUNGBerliner TageblattDeutsche Tageszeitung im Volk massiv verachtete Staatsschutz, sämtliche Dateien und Akten über den Chef der Linksfraktion, Gregor Gysi, löschen muss.
Gregor Gysi sagte dazu gegenüber Medienvertretern: „Der Verfassungsschutz hat auf ganzer Linie verloren“! Zugleich forderte Gysi: „Der Verfassungsschutz muss die Beobachtung der Linken im Bund und in allen Ländern endlich komplett einstellen, diese Kontrolle, Beobachtung, Überwachung gegen eine demokratische Partei ist der Bundesrepublik mehr als unwürdig.“
BERLINER TAGESZEITUNG – Berliner Tageblatt – Deutsche Tageszeitung stellen hierzu die Frage: Die Linkspartei ist mit einer hohen Abgeordnetenzahl im Deutschen Bundestag vertreten, die Linkspartei steht in der Regierungsverantwortung von Bundesländern, die Linkspartei beteiligt sich in Landkreisen und Bürgermeisterämtern an der Gestaltung der Bundesrepublik Deutschland – wie kann es dann sein, dass ein offenbar von den Bundesbürgern verhasster Geheimdienst wie der Staatsschutz sich die Dreistigkeit erlaubt Politiker einer Bundespartei zu bespitzeln?
Das Verwaltungsgericht Köln stellte zudem mit Nachdruck fest, dass der Staatsschutz selbst „die Personenakte des Klägers (Gregor Gysi) zu vernichten habe“, dies zumindest lässt erahnen – wie sehr die Richter in ihrem Urteil die Spitzeltätigkeit des bundesdeutschen Staatsschutzes verachtet haben müsse.