GRÜNDERCOACHING DEUTSCHLAND – Countdown: die letzten 30 Tage zur Beantragung

Am 15.12.2013 wird die KfW die letzten Anträge des mit 90% bezuschussten Gründercoaching Deutschland annehmen und bearbeiten.

Gründerinnen und Gründer, die den Gründungszuschuss in diesem Jahr erhalten haben, können bis dahin noch das mit 90% bezuschusste Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit (GCD_AL) beantragen.

Mit diesem Gründercoaching Deutschland wird für 40 Stunden eine professionelle Unternehmensberatung gefördert um z.B. gemeinsam das Unternehmenskonzept zu schärfen, die Kundengewinnung / Marketing voran zu treiben, notwendige Finanzierungen vorzubereiten oder das Unternehmensmodell auf Wachstum vorzubereiten. Der Eigenanteil für das Coaching beträgt bundesweit einheitlich 400 EURO (zzgl. MwSt).

Das Fazit der KfW in ihrem Economic Research unter dem Titel “Guter Rat hilft und muss nicht teuer sein” belegt mit eindrucksvolle Zahlen, dass Gründerinnen und Gründer, die das Gründercoaching Deutschland in Anspruch genommen haben, erfolgreicher ihr  Vorhaben entwickeln als diejenigen, die sich keiner fachlichen Beratung bedient haben.

Zitat KfW: “Die Bestandsfestigkeit von Gründungsprojekten ist statistisch höher, wenn Gründer ein Qualifizierungsangebot nutzten.” 41% der Gründer nutzen u.a. Beratung als Qualifizierungsangebot; die Beratungsthemen waren zum Beispiel Kundengewinnung, Werbung, Personal, bürokratische Hürden und Finanzierungs- und Fördermittelberatung.

Zusätzlich ist die geänderte Frist für alle Gründerinnen und Gründer die keinen Gründungszuschuss erhalten haben, zu beachten. Diese haben die Möglichkeit das Gründercoaching Deutschland mit einer 50% Förderung in Anspruch zu nehmen.
Hier muss die Antragstellung bis spätestens 15.06.2014 bei der KfW erfolgen. Das Coaching selber kann bis 31.12.2014 stattfinden.

Die sog. KfW Beraterbörse listet alle für das zugelassene Förderprogramm Berater und Beraterinnen. Das KfW System gibt hierzu einen guten ersten (online) Einblick.
Unser Tipp: in jedem Fall mindestens 2 Kennenlern-Gespräche führen um herauszufinden, ob die Themen zu denen Sie Unterstützung benötigen auch wirklich geleistet werden können, die Chemie stimmt und es sich um ein seriöses und erfahrenes Unternehmen mit entsprechenden Referenzen handelt.

Dagmar Schulz, Inhaberin 1a-STARTUP,empfiehlt allen Gründerinnen und Gründern, die sich mit Hilfe des Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig gemacht haben, den notwendigen Antrag möglichst umgehend bei dem zuständigen Regionalpartner einzureichen und noch das Gründercoaching zu sichern.  Ob und wann die Inanspruchnahme  der Beratung bzw. Umsetzung erfolgt kann dann in Ruhe 2014 geplant werden.