Gründercoaching Deutschland – Änderungen ab 01. Januar 2014

Das Gründercoaching Deutschland, einer der zentralen Zuschussprogramme für junge Selbstständige, wird am den nächsten Jahr geändert. Die besondere Förderung von Gründern aus der Arbeitslosigkeit entfällt, zukünftig wird die Förderung auf Basis einen Zuschusses von 50 % (in einigen Regionen 75%) liegen.
Als vorrangiges Förderprogramm zur Unterstützung von Gründern und Jungunternehmen hat sich das sogenannte KfW-Gründercoaching in den vergangen Jahren etabliert. Dies bedeutet für den Gründer, dass ihm ein qualifizierter Coach unmittelbar nach der Gründung zur Seite steht und dies zu einem geringen Eigenanteil (häufig max. 400 Euro, bei 90 % Förderung) für die gesamte Laufzeit. Aus Sicht der Fördermittel-Experten ist dieses Programm in vielen Fällen ideal. Der geringe Eigenanteil schont die Liquidität gerade in der Anfangsphase. Wie das KfW-Gründercoaching im Einzelfall aussieht und welche Schritte zur Beantragung nötig sind, ist untenstehend aufgeführt.
Gründer aus der Arbeitslosigkeit sollten sich also beeilen, denn für alle Anträge, die bis zum 31.12. diesen Jahres gestellt werden, gelten die Bedingungen, auch wenn die Beratung ganz oder teilweise im nächsten Jahr erfolgt.
Welche Themen sind im Rahmen des KfW-Gründercoachings gefördert:
– Optimierung des Businessplans, Festlegung des Kapitalbedarfs
– Finanzierungsgespräche mit Banken oder potentiellen Geldgebern vorzubereiten
– Marketing- oder Vertriebsmaßnahmen festzulegen und gemeinsam abzuarbeiten
– Marketinginstrumente (Verkaufsförderung, Preisfindung, Kundenansprache
– Optimierung der Außendarstellung (Internetauftritt, Corporate Identity, etc.)
– Den Unternehmer mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen zu versorgen
– Ihre Organisation zu optimieren (Zahlungsziele und Forderungsmanagement)
– Fördermittelrecherche und weitere Förderungen

Ablauf des KfW-Gründercoachings
Vereinfachtes Verfahren:

Die Antragstellung ist nur noch online möglich. Im Anschluß an den Online-Antrag ist ein Gespräch bei einem Regionalpartner vor Ort erforderlich. In der Regel ist bereits eine Woche nach Antragsstellung der Beginn der Beratung möglich.

Nach Abschluss der Beratung:

– erstellt der Berater einen schriftlichen Schlussverwendungsnachweis
– reicht der Berater die notwendigen Unterlagen bei der KfW ein,
– prüft die KfW die eingereichten Unterlagen und
– veranlasst die Auszahlung direkt an den Berater (bei vereinbarter Abtretung)

Wer wird beim Gründercoaching gefördert?

Alle Gründer, deren Selbstständigkeit (Haupterwerb) noch keine fünf Jahre zurückliegt.

Weitere Informationen zum KfW-Gründercoaching finden Sie unter http://www.foerdermittel-experte.de/businessplan-gruenderzuschuss.html
foerdermittel-experte.de
Diplom-Betriebswirt Andreas M. Idelmann
Email: beratung@foerdermittel-experte.de

Adresse Düsseldorf:
Tel.: 0211 – 911 82 196
Benzenbergstr. 2
40219 Düsseldorf

Adresse Bochum:
Tel.: 0234 – 9310237
Kortumstr. 16
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