Fortbildung kann zur Pflicht werden

Der Mensch lernt sein Leben lang – ein Satz, der schon seit vielen Jahren Bedeutung hat. Wer sich nicht weiterbildet bleibt auf dem Stand, auf dem er sich aktuell befindet und kommt kein Schrittchen weiter. Noch nie war die Weiterbildung im Beruf so aktuell wie heute. Die Technik schreitet immer weiter fort und jeder Mitarbeiter muss sich über kurz oder lang mit den verschiedenen Techniken, der neuesten Software und den aktuellen Bestimmungen und Regelungen auseinander setzen.

Für Arbeitnehmer sollte es wie ein Geschenk sein wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer weiterbilden will. Doch nicht alle wollen sich fortbilden. Das mag verschiedene Gründe haben wie beispielsweise, dass sich der Arbeitnehmer nicht in neue Aufgaben einbringen will oder weil er sich für eine Weiterbildung nicht „klug“ genug fühlt und Hemmungen hat.

Wer allerdings die betriebliche Weiterbildung verweigert muss sich nicht wundern, wenn er in der Firma keine Karriere macht. Der Punkt ist jedoch, dass Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen müssen. Das Muss in diesem Fall bezieht sich nicht nur auf bestimmte betriebliche Bereiche, sondern auch darauf, was im Arbeits- oder Tarifvertrag steht.

Wer sich nicht sicher ist, ob er eine vom Arbeitgeber angeordnete Fortbildungsmaßnahme ablehnen kann, der sollte einen Termin mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbaren. Roland Sudmann ist seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig und es gibt fast nichts mehr, was er nicht kennt. Fachanwalt Roland Sudmann ist bundesweit als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Er berät und vertritt Arbeitnehmer aber auch kleine und mittlere Unternehmen in arbeitsrechtlichen Fragen.