Erbenermittlung

Recherche nach den nächsten Verwandten eines Erblassers

Im Rechtswesen bezeichnet man als Erbenermittlung die Suche nach verwandten Angehörigen eines Verstorbenen, welche aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Begünstigte des Erblassers in Betracht kommen. Dies bedeutet, dass ein Gläubiger nicht zwangsläufig auf seine Forderungen verzichten muss. Sofern Erbmasse vorhanden ist und das Erbe angetreten wurde, können Forderungen gegenüber dem Begünstigten geltend gemacht werden.

Bei der Erbenermittlung wird zunächst über das zuständige Einwohnermeldeamt geprüft, ob die betroffene Person tatsächlich verstorben ist. Um die Auskunft über das Sterbedatum sowie den Sterbeort zu erhalten, benötigt das jeweilige Einwohnermeldeämter den Nachweis eines berechtigten Interesses in Form eines Titels, Vollstreckungsbescheides oder einer offenen Forderung in substantiierter Form. Nach Erhalt der Sterbedaten werden zeitnah mögliche Erben des Verstorbenen über das jeweils zuständige Amtsgericht ermittelt bzw. es wird mitgeteilt, ob eventuelle Erbausschlagungserklärungen vorliegen.

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